Containerdienst


Abfallarten

Recyclingfähiger Bauschutt (sauber, ohne Verunreinigungen)

AVV 170101, 170102, 170103 und 170107


Recyclingfähiger Bauschutt ist …
Reiner Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien. Das sind vor allem Mauerwerk, Ziegelsteine, reiner Betonabbruch, Fliesen und Kacheln, Dachziegel, Mörtel- oder Putzreste, Waschbecken und Toilettenschüsseln.


Kein recyclingfähiger Bauschutt ist …
Holz, Folien, Tapetenreste, Kabel, Rohre, Isolier- und Dämmstoffe (Mineralwolle, Styropor, Styrodur), Gips- und Gipskartonplatten, Bims, Porenbeton, Gasbeton (Ytong), Dachpappe, Metalle, wie z.B. Träger, Moniereisen, Heizkörper, Türen, Fensterrahmen mit Glasresten, Kunststoffe und Papier.

Nicht recyclingfähiger Bauschutt

Nicht recyclingfähiger Bauschutt ist …
Nicht recyclingfähiger Bauschutt besteht aus mineralischen Abfällen, die mit Bims, Porenbeton, Gasbeton (Ytong) verunreinigt sind.


Nicht recyclingfähiger Bauschutt ist nicht …
Holz, Folien, Tapetenreste, Kabel, Rohre, Isolier- und Dämmstoffe (Mineralwolle, Styropor, Styrodur), Gips- und Gipskartonplatten, Dachpappe, Metalle, wie z.B. Träger, Moniereisen, Heizkörper, Türen, Fensterrahmen mit Glasresten, Kunststoffe und Papier.

Bodenaushub (sauber, ohne Verunreinigungen)

AVV 170101, 170102, 170103 und 170107


Bodenaushub ist …
Reiner Bodenaushub besteht aus Mutterboden, Sand, Erde, Lehm, Kies oder Steinen.


Kein Bodenaushub ist …
Holz, Folien, Tapetenreste, Kabel, Rohre, Isolier- und Dämmstoffe (Mineralwolle, Styropor, Styrodur), Gips- und Gipskartonplatten, Bims, Porenbeton, Gasbeton (Ytong), Dachpappe, Metalle, wie z.B. Träger, Moniereisen, Heizkörper, Türen, Fensterrahmen mit Glasresten, Kunststoffe und Papier.

Recyclingfähiger Bauschutt / Bodenaushub gemischt

AVV 170101


Recyclingfähiger Bauschutt / Bodenaushub Gemisch ist …
Ein Gemisch aus recylingfähigem Bauschutt und Bodenaushub.


Kein recyclingfähiger Bauschutt / Bodenaushub Gemisch ist …
Bims, Porenbeton, Gasbeton (Ytong), Holz, Folien, Tapetenreste, Kabel, Rohre, Isolier- und Dämmstoffe (Mineralwolle, Styropor, Styrodur), Gips- und Gipskartonplatten, Dachpappe, Metalle, wie z.B. Träger, Moniereisen, Heizkörper, Türen, Fensterrahmen mit Glasresten, Kunststoffe und Papier.

Grünabfall

AVV 200201


Grünabfall ist …
Unter Grünabfall versteht man alle kompostierbaren Abfälle, wie Laub, Sträucher, Äste bis 15 cm Aststärke, Rasenschnitt und ungekochte Obst- und Gemüseabfälle.


Kein Grünabfall ist …
Neben nicht kompostierbaren Abfällen, wie z.B. Kunststoff oder Metall, dürfen auch keine Speisereste in den Container. Baumstämme mit einer Stärke von mehr als 15 cm und Wurzelstümpfe gehören zwar prinzipiell zu den Grünabfällen, müssen aber gesondert entsorgt werden.

Holzabfall – Kategorie A I – A III

AVV 170201, 030105, 150103, 200138


Holzabfall ist …
Paletten aus Vollholz, z.B. Europaletten, Industriepaletten, Transportbehälter, Verschläge, Obst/Gemüse- und Zierpflanzenkisten und ähnliche Kisten aus Vollholz, Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung nach 1989), Möbel aus naturbelassenem Vollholz (unbehandelte Massivholzmöbel), Verschnitt von naturbelassenem Vollholz.


Kein Holzabfall ist …
Folien, Tapetenreste, Kabel, Rohre, Isolier- und Dämmstoffe (Mineralwolle, Styropor, Styrodur), Gips- und Gipskartonplatten, Dachpappe, Metalle, wie z.B. Träger, Moniereisen, Heizkörper, Türen, Fensterrahmen mit Glasresten, Kunststoffe und Papier.

Baumischabfall

AVV 170904


Baumischabfall ist …
Ein Gemisch aus: Holz, Folien, Tapetenreste, Kabel, Rohre, Gips- und Gipskartonplatten, Metalle, wie z.B. Träger, Moniereisen, Heizkörper, Türen, Kunststoffe und Papier.


Kein Baumischabfall ist …
Bitumen-Dachpappe, Isolier- und Dämmstoffe (Mineralwolle, Styropor, Styrodur), Schadstoffverunreinigte oder –belastete Abfälle, wie z.B. asbesthaltige Eternitplatten oder Farb- und Lackeimer, sowie Grünabfälle, sind kein Baumischabfall! Speiseabfälle, Kehricht, Aschenbecherinhalte und gebrauchte Hygieneabfälle sind Restmüll!

Papier

AVV 150101


Papier ist …
Zeitungen, Zeitschriften, Kartons, Pappverpackungen, Prospekte, Papiertüten, saubere Papierservietten, Büropapier, Kataloge.


Papier ist nicht …
Verbundverpackungen (Tetrapak), Kunststofffolien, Metall wie: Getränkedosen und Konservendosen, Plastiktüten.

Hinweis zur Containerbefüllung

Genaue Definition der verschiedenen Abfallarten können in unserer Geschäftsstelle eingesehen werden. Bei Nichteinhaltung unserer Definitionen werden alle anfallenden Kosten (Sortierung, gesonderte Entsorgung, zusätzliche Transporte sowie Personalkosten usw.) in Rechnung gestellt.

Die Container dürfen nur bis zur Oberkante beladen werden. Überladen bedeutet Mehrkosten.

Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen § 6 Beladung des Containers
1. Der Container darf nur bis zur Höhe des Randes u. nur im Rahmen des zulässigen Höchstgewichtes beladen werden. Für Kosten und Schäden, die durch Überladen oder unsachgemäße Behandlung entstehen, haftet der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber ist für die richtige Deklaration des Abfallstoffes allein verantwortlich und haftet für alle Nachteile, die der Firma, infolge falscher Deklaration bzw. nicht rechtzeitiger Anzeige von Veränderungen der Beschaffenheit des Abfallstoffes, entstehen.
3. Nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma dürfen gefährliche Abfälle und Sonderabfälle in den Container eingefüllt werden. Als solche Abfälle gelten insbesondere die in 1 Absatz 3 Abfallbeförderungsgesetz und die in der Verordnung nach 2 Absatz 2 AbfG genannten Sonderabfälle. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in den Container eingefüllten Abfälle nach dem geltenden Abfallschlüssel zu deklarieren. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht unverzüglich nach, ist die Firma berechtigt, die notwendigen Feststellungen treffen zu lassen. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Auftraggeber der Firma zu ersetzen.

Abfallmerkblatt

1. Sperrmüll oder Abfälle zur Verwertung (AzV), hierzu zählen nicht:
Besonders überwachungsbedürftige Abfälle wie z. B.: Altöl, Batterien, Spraydosen, Farbbehälter mit flüssigem Inhalt, Eternit, Mineralwolle, Dachbahnen, – bitumen- u. teerhaltige Abfälle, getränktes Holz, Kühlschränke, Elektroschrott, Kondensatoren, Leuchtstoffröhren, Säuren, Laugen, jegliche Flüssigkeiten, Styrodur, Styropor.

2. Bauschutt, hierzu zählen nicht:
Alle unter 1 genannten Abfallarten sowie: Bims, Porenbeton, Gasbetong (Ytong), Rigips, Holz, Dämmstoffe wie z. B. Styropor mit Alubeschichtung, Schalter, Steckdosen, Papier, Pappe, Folien.

3. Altholz, hierzu zählen nicht:
Hölzer mit Anhaftungen der unter 1. genannten Stoffe.

AGB für den Baumaschinenmietservice

Kontakt

Wieland GmbH
Tirrillstraße 4
50129 Bergheim
Gewerbegebiet Niederaußem


Telefon 02271 51834
Fax 02271 758722


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